Verantwortlicher
Verantwortlicher für die hier beschriebenen Bearbeitungen ist:
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- Land:
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Der Anbieter ist eine natürliche Person mit Sitz in der Schweiz. Die hier veröffentlichte Kontaktmöglichkeit für alle datenschutzrechtlichen Anliegen ist die E-Mail-Adresse. Anwendbares schweizerisches Recht ist das Schweizerisches Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Was diese Erklärung abdeckt
Diese Erklärung gilt für Besuche von www.taborganizer.app. Die Bearbeitungen innerhalb der Browser-Erweiterung Tab Organizer sind in der separaten Datenschutzerklärung zur Erweiterung beschrieben, weil die Erweiterung in Ihrem Browser läuft und die Website keinen Zugriff darauf hat.
Die Website hat keine Benutzerkonten, kein Login, keine Werbung, keine Analyse- oder Reichweitenmessung, keine Social-Media-Plugins, keine eingebetteten Videos und keine externen Schriften, Karten oder Chat-Widgets. Sie bearbeitet aber die unten beschriebenen Daten. Diese Erklärung behauptet daher nicht, dass keine personenbezogenen Daten bearbeitet werden.
Anwendung der DSGVO
Der Anbieter hat seinen Sitz in der Schweiz und keine Niederlassung in der Europäischen Union. Die Datenschutz-Grundverordnung kann diese Bearbeitung deshalb nur über ihren Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a erreichen, also nur dann, wenn die Website und die Erweiterung Personen angeboten werden, die sich in der Union befinden.
Für diese Frage sind folgende Tatsachen erheblich: Die Erweiterung wird im Chrome Web Store ohne Länderbeschränkung veröffentlicht und kann daher überall in der Union installiert werden. Ihre Oberfläche ist in neunzehn Sprachen übersetzt, darunter Deutsch. Die Store-Beschreibung bewirbt, dass die Gruppierungsregeln regionale Websites erkennen, und nennt als Beispiele deutsche E-Mail-Dienste für Endkunden. Diese Website veröffentlicht jede Seite vollständig auch auf Deutsch, einschliesslich dieser Erklärung. Dass das Produkt kostenlos ist, spielt für Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a keine Rolle.
Angesichts dieser Tatsachen behandelt der Anbieter die Verordnung nicht als unanwendbar. Diese Erklärung ist so verfasst, dass sie auch die nach Artikeln 13 und 14 erforderlichen Informationen gibt, für jede unten beschriebene Bearbeitung wird eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 genannt, und die Rechte nach Artikeln 15 bis 22 werden für Besucherinnen und Besucher im Europäischen Wirtschaftsraum gewährt. Soweit diese Erklärung die Formulierung «soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist» verwendet, kennzeichnet das die Abhängigkeit von Ihrem Aufenthaltsort und nicht einen Vorbehalt dazu, ob die Verordnung überhaupt anwendbar sein kann.
Artikel 27 verlangt von einem Verantwortlichen in dieser Lage die Benennung eines Vertreters in der Union, sofern nicht die Ausnahme nach Artikel 27 Absatz 2 greift. Zum Zeitpunkt dieser Erklärung ist kein Vertreter benannt. Sie erreichen den Anbieter direkt über die oben genannte E-Mail-Adresse, und die Aufsichtsbehörde Ihres Wohn- oder Arbeitsorts steht Ihnen weiterhin offen.
Aufrufe der Website
Die Website wird über Netlify ausgeliefert, betrieben von der Netlify, Inc. in den Vereinigten Staaten. Jede Seite, jedes Bild und jedes Skript, das Sie laden, erzeugt eine Anfrage an diese Infrastruktur, die die technisch zur Beantwortung nötigen Daten bearbeitet. Dazu gehören typischerweise:
- die IP-Adresse Ihrer Verbindung,
- Datum und Uhrzeit der Anfrage,
- Adresse und Methode der Anfrage sowie der zurückgegebene HTTP-Status,
- die übertragene Datenmenge,
- die verweisende Adresse, sofern Ihr Browser eine sendet, und
- Browser- und Betriebssystemangaben aus der User-Agent-Zeichenkette.
Diese Bearbeitung ist erforderlich, um die Website auszuliefern, stabil zu halten, Fehler zu diagnostizieren und Angriffe und Missbrauch zu erkennen und abzuwehren. Der Anbieter stützt sich auf sein überwiegendes Interesse am Betrieb einer sicheren und funktionsfähigen Website; soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, ist die Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f.
Netlify bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin auf Weisung des Anbieters, auf Grundlage des Auftragsbearbeitungsvertrags, der Teil der Abonnementsbedingungen ist. Netlify zieht für Auslieferung und Plattformbetrieb eigene Unterauftragsbearbeiter bei. Sein Netz ist ein verteilter Edge; die erste Stelle, an der Ihre Anfrage bearbeitet wird, ist deshalb normalerweise ein Edge-Standort in Ihrer Nähe und kein einzelner zentraler Server. Der Abschnitt zu den Empfängern legt dar, was zu den beteiligten Ländern gesagt werden kann und was nicht.
Der Anbieter führt keine eigene Kopie und kein Langzeitarchiv dieser Zugriffsprotokolle und verknüpft sie nicht mit anderen Daten zu Besucherprofilen.
Installation und Entfernen der Erweiterung
Nur die auf dieser Website dokumentierte Ausgabe der Erweiterung, die Google nicht ausliefert, erzeugt diese Aufrufe; das Paket, das der Chrome Web Store derzeit ausliefert, erzeugt keinen von beiden. Dieses Paket enthält überhaupt keine Adresse dieser Website: Es öffnet nach der Installation hier keine Seite und registriert keine Adresse, die Ihr Browser nach dem Entfernen öffnen soll, wie die Datenschutzerklärung Browser-Erweiterung für das von ihr geprüfte Artefakt darlegt. Haben Sie also aus dem Store installiert, beschreibt dieser Abschnitt weder Ihre Installation noch Ihr Entfernen.
In der auf dieser Website dokumentierten Ausgabe führen zwei Produktereignisse dazu, dass Ihr Browser eine Seite dieser Website öffnet, und erzeugen damit gewöhnliche Website-Aufrufe wie oben beschrieben:
- nach einer Neuinstallation öffnet die Erweiterung die Einstiegsanleitung in einem Hintergrund-Tab; und
- nach dem Entfernen der Erweiterung öffnet der Browser die Rückmeldeseite.
Die beiden Adressen sind nicht gleich gebaut, und diese Erklärung nennt sie getrennt statt gemeinsam.
- Die Adresse bei der Neuinstallation enthält ein Sprachsegment. Die Erweiterung liest die Sprache, auf die die Oberfläche Ihres Browsers eingestellt ist, und fragt bei Deutsch den deutschen Pfad an, sonst den englischen. Dieses grobe
en oder de ist eine Angabe über Ihren Browser, und die Infrastruktur dieser Website sieht sie im angefragten Pfad zusammen mit den oben aufgeführten gewöhnlichen Anfragedaten.
- Die Adresse beim Entfernen ist
https://www.taborganizer.app/uninstall. Sie trägt kein Sprachsegment und keinen anderen variablen Teil, und diese Website löst sie für alle Besucherinnen und Besucher auf die englische Seite auf; die deutsche Fassung erreichen Sie erst, wenn Sie dort dem Sprachlink folgen, der keine Präferenz speichert.
Keine der beiden Adressen trägt Abfrageparameter oder ein Fragment, und keine trägt eine Version, eine Installationskennung, eine Tab-Anzahl oder sonstige Angaben über den Zustand Ihres Browsers.
Weil die erste dieser Seiten von selbst öffnet und nicht, weil Sie etwas angeklickt haben, ist der dadurch erzeugte Aufruf ein Ereignis, das zeitlich mit Ihrer Installation korreliert. Dasselbe gilt für die Rückmeldeseite und Ihr Entfernen der Erweiterung. Was die Hosting-Infrastruktur dabei jeweils erhält, sind die oben aufgeführten gewöhnlichen Anfragedaten.
Cookies und lokale Speicherung
Die Website setzt drei Cookies der eigenen Domain. Jedes wird nur gesetzt, wenn Sie die entsprechende Wahl aktiv treffen, keines enthält eine Kennung, und keines dient Werbung, Analyse oder Tracking:
Die Bedienelemente für Erscheinungsbild und Sprache weisen unmittelbar am Element darauf hin, dass die Auswahl bis zu ein Jahr auf diesem Gerät gespeichert wird — Sie haben diese Information also, bevor etwas gespeichert wird. Die Markierung der Einstiegsanleitung wird erst nach Ihrem Häkchen gesetzt.
Weil alle drei Cookies mit einem für die ganze Website gültigen Pfad gesetzt werden, sendet Ihr Browser sie mit späteren Anfragen an diese Website mit. Der Server liest die Werte für Erscheinungsbild und Sprache, damit die erste ausgelieferte Seite bereits Ihrer Wahl entspricht. Für andere Zwecke werden sie nicht gelesen. Die Deinstallationsseite ist die einzige Ausnahme; sie ist unten beschrieben.
Warum es kein Cookie-Banner gibt. Im Europäischen Wirtschaftsraum bedarf das Speichern von Informationen auf Ihrem Gerät nach Artikel 5 Absatz 3 der E-Privacy-Richtlinie Ihrer Einwilligung, es sei denn, die Speicherung ist unbedingt erforderlich, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst zu erbringen. Jedes dieser drei Cookies wird nur als unmittelbare Folge eines Wunsches gesetzt, den Sie äussern — Sie wechseln das Erscheinungsbild, Sie wechseln die Sprache, oder Sie setzen das Häkchen, mit dem die Anleitung sich Ihren Fortschritt merken soll — und jedes tut nichts anderes, als diesen Wunsch auszuführen. Auf diese Ausnahme stützt sich der Anbieter. Dass es keine Werbe-, Analyse- oder Tracking-Cookies gibt, ist eine davon getrennte Tatsache und wäre für sich allein keine ausreichende Begründung: Der Prüfmassstab ist, ob die Speicherung für einen von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, nicht ob sie zum Tracking eingesetzt wird.
Sie können diese Cookies jederzeit in den Browser-Einstellungen ablehnen und löschen, und die Einstiegsanleitung hat ein eigenes Bedienelement, um die Abschlussmarkierung zu entfernen. Die Website bleibt ohne sie vollständig nutzbar; sie fällt dann auf das helle Erscheinungsbild und auf die von Ihrem Browser angefragte Sprache zurück.
Abgesehen von diesen Cookies speichert die Website nichts auf Ihrem Gerät, was über den gewöhnlichen Browser-Cache hinausgeht. Sie liest und schreibt keinen Erweiterungsspeicher und kann Ihre Tabs nicht sehen.
Schriften und andere Ressourcen
Es wird keine Webschrift geladen. Seiten werden mit Schriften dargestellt, die auf Ihrem Gerät bereits vorhanden sind. Bilder, Stile und Skripte werden ausschliesslich von dieser Website ausgeliefert. Eine strikte Content-Security-Policy blockiert Skripte, Rahmen und Verbindungen Dritter.
Freiwillige Rückmeldung nach der Deinstallation
Nachdem Sie die Erweiterung entfernt haben, öffnet Ihr Browser eine Seite, auf der Sie dem Anbieter — völlig freiwillig — mitteilen können, warum. Es entsteht kein Rückmeldedatensatz und es wird keine Rückmeldung gesendet, solange Sie das Formular nicht absenden. Ganz ohne Datenbearbeitung bleibt das Öffnen der Seite jedoch nicht: Es ist selbst ein Aufruf dieser Website mit den oben beschriebenen gewöhnlichen Anfragedaten, und ein bei einem früheren Besuch gewähltes Erscheinungsbild oder eine gewählte Sprache wird dabei weiterhin mitgesendet, aus dem im nächsten Absatz genannten Grund. Das Formular fragt keine E-Mail-Adresse und kein Konto ab, und die Seite führt kein Tracking durch.
Die Seite und Cookies. Genau diese Seite trägt keinen Umschalter für das Erscheinungsbild und keine Sprachauswahl, die eine Präferenz speichert, und der Server liest beim Ausliefern dieser Seite das Cookie für Erscheinungsbild und Sprache nicht. Das Anzeigen der Seite und das Absenden des Formulars schreiben daher kein Cookie und machen von keiner gespeicherten Präferenz Gebrauch. Was das nicht bedeutet: Die beiden Präferenz-Cookies werden mit einem für die ganze Website gültigen Pfad gesetzt; wenn Sie also früher auf dieser Website ein Erscheinungsbild oder eine Sprache gewählt haben, sendet Ihr Browser diese Werte mit der Anfrage weiterhin mit. Das zu verhindern hiesse, websiteweit darauf zu verzichten, dass das Erscheinungsbild schon auf der ersten dargestellten Seite stimmt. Zutreffend ist deshalb: Diese Seite speichert nichts und liest nichts — nicht, dass kein Cookie die Infrastruktur erreichen kann.
Was Ihr Browser beim Absenden übermittelt. Die Übermittlung enthält die Grundkategorie, die Sie aus einer festen Liste gewählt haben; Ihren freiwilligen Freitextkommentar, begrenzt auf 1'000 Zeichen und von Steuerzeichen befreit; die Sprache der Seite; eine Schemaversion; ein signiertes Token, das die Seite beim Ausliefern eingebettet hat und das belegt, dass die Übermittlung von einer durch diese Website ausgelieferten Seite kommt und nicht unplausibel schnell ausgefüllt wurde; sowie ein verstecktes Feld, das das sichtbare Formular nie ausfüllt und das automatisierte Übermittlungen dadurch verraten, dass sie es ausfüllen. Die Anwendung enthält ausserdem eine Anschlussstelle für eine verwaltete Prüfabfrage. Im Code ist sie wirkungslos, solange ein Deployment nicht sowohl eine Prüfadresse als auch ein Geheimnis für einen Prüfanbieter bereitstellt; ist sie aktiv, wird mit der Übermittlung ein Antwort-Token gesendet und mit diesem Anbieter ausgetauscht. Diese Erklärung nennt jeden eingesetzten Prüfanbieter im Abschnitt zu den Empfängern und wird aktualisiert, bevor einer aktiviert wird. Zum Datum dieser Erklärung ist keiner genannt.
Was geprüft und dann verworfen wird. Das signierte Token und das versteckte Feld werden während der Anfrage ausgewertet und nicht gespeichert. Die Adresse Ihrer Verbindung wird für den unten beschriebenen Ratenzähler verwendet und nicht gespeichert. Die serverseitige Prüfung weist jede Übermittlung ab, die ein anderes als die oben genannten Felder enthält.
Was aufbewahrt wird. Der Datensatz, der die Anfrage verlässt, hat fünf Angaben: die Schemaversion, die Grundkategorie, den bereinigten Freitext, die Sprache der Seite und das Kalenderdatum des Eingangs ohne Uhrzeit.
Was überhaupt nicht vorkommt. Die Übermittlung hat kein Feld für einen Tab-Titel, eine Tab-Adresse, einen Verlaufseintrag, eine Installations- oder Gerätekennung, eine User-Agent-Zeichenkette oder eine gespeicherte IP-Adresse. Weil das Schema unbekannte Felder abweist, kann keines davon durch eine spätere Übermittlung hinzukommen, ohne dass diese Erklärung geändert wird.
Zum Freitextfeld. Der Dienst fragt keine identifizierenden Angaben ab, aber ein Freitextfeld kann von seiner Anlage her nicht anonym sein. Alles, was Sie eintippen, wird gespeichert und gelesen. Geben Sie deshalb bitte keinen Namen, keine E-Mail-Adresse, keine Telefonnummer, keine Adressen besuchter Seiten, keine anderen Kennungen und keine Angaben über andere Personen ein, wenn Sie diese nicht übermitteln wollen. Wenn Sie eine Antwort wünschen oder einen übermittelten Kommentar gelöscht haben möchten, schreiben Sie stattdessen an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Ratenbegrenzung. Damit das Formular ohne Captcha nutzbar bleibt, zählt der Server Übermittlungen pro Verbindung über ein gleitendes Zeitfenster, und dieses Fenster ist eine Stunde. Dazu wird die Verbindungsadresse nur im Serverspeicher gehalten, als Hashwert mit einem Zufallssalz, das bei jedem Start des Prozesses neu erzeugt wird. In den gespeicherten Datensatz wird sie nie geschrieben. Ein Hashwert einer IP-Adresse verringert die Exposition und verhindert, dass Einträge über Neustarts hinweg verknüpft werden; unumkehrbar ist er nicht, weil die Menge der möglichen Adressen klein genug ist, um Kandidaten dagegen zu testen.
Was dieser Zähler hält und wie lange, ist eine konkrete Aufbewahrungsdauer und wird als solche genannt statt durch ein unbestimmtes Kriterium ersetzt. Der gesalzene Quell-Hashwert und die Zeitstempel seiner Übermittlungen bleiben im Speicher der einen Serverless-Funktionsinstanz, die sie bearbeitet hat, für eine gleitende Stunde — oder kürzer, denn eine solche Instanz kann jederzeit enden und nimmt ihren Speicher mit. Zeitstempel, die aus dem Fenster gefallen sind, werden beim nächsten Lauf der Begrenzung verworfen; ein Eintrag kann also ungenutzt etwas über die Stunde hinaus liegen, wenn keine weitere Übermittlung eintrifft, bevor die Instanz endet. Nichts davon wird zwischen Instanzen geteilt, und nichts davon wird in einen Speicher geschrieben.
Wohin der Datensatz geht. Ein angenommener Datensatz wird auf einem von zwei Wegen ausgeliefert, und welcher gilt, ist eine Frage der Deployment-Konfiguration und nicht des Codes allein:
- Der Standardweg, ohne jede Konfiguration, ist, dass die Anwendung den Datensatz in ihre eigene Protokollausgabe schreibt. Auf der Hosting-Plattform bedeutet das das Laufzeitprotokoll der Serverless-Funktion, die die Anfrage bearbeitet hat — nicht ein Deploy- oder Build-Protokoll. Die Dokumentation von Netlify gibt an, dass Funktionsprotokolle mindestens 24 Stunden Funktionsaktivität und je nach Tarif bis zu 7 Tage aufbewahrt werden und dass die Aufbewahrungsdauer vom Tarif abhängt. Der Anbieter kontrolliert diese Dauer nicht und kann einen einzelnen Eintrag nicht früher aus dem Plattformprotokoll entfernen.
- Das Production-Deployment dieser Website ist so konfiguriert, dass ein angenommener Datensatz an einen Annahmeendpunkt geht und nicht in dieses Protokoll geschrieben wird. Empfängerin dieses Datensatzes ist die Infomaniak Network SA in der Schweiz, genannt im Abschnitt zu den Empfängern unten. Die Hosting-Plattform empfängt weiterhin die HTTP-Anfrage, die die Übermittlung trägt, wie unter Hosting beschrieben; was sich ändert, ist das Ziel des Fünf-Angaben-Datensatzes, nachdem er angenommen wurde.
Zweck ist, zu verstehen, warum Menschen die Erweiterung nicht mehr nutzen, und das Produkt zu verbessern. Der Anbieter stützt sich auf sein Interesse an der Verbesserung des eigenen Produkts; soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, ist die Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, und das Absenden des Formulars ist in jedem Fall freiwillig.
Wenn Sie dem Anbieter per E-Mail schreiben, werden die Nachricht, Ihre E-Mail-Adresse und deren Inhalt bearbeitet, um Ihr Anliegen zu behandeln, und so lange aufbewahrt, wie dies dafür sowie für Rückfragen oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, ist die Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f: das Interesse des Anbieters, eine an ihn gerichtete Anfrage zu beantworten, und Ihr eigenes Interesse an einer Antwort. Auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b wird dafür nicht abgestellt, und zwar aus demselben Grund, den die Datenschutzerklärung Browser-Erweiterung dort nennt — der Anbieter hat keinen Vertrag zwischen Ihnen und ihm festgestellt, stützt sich auf keinen und behandelt eine E-Mail über ein kostenloses Produkt nicht als einen auf Ihre Anfrage erfolgenden Schritt vor einem Vertragsschluss. Ist Ihre Nachricht ein Begehren, das der Anbieter von Gesetzes wegen beantworten muss, etwa ein Auskunfts- oder ein Löschbegehren, stützt sich die zu seiner Behandlung erforderliche Bearbeitung zusätzlich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c.
Das Postfach der veröffentlichten Adresse wird von Proton Mail gehostet, einem Dienst der Proton AG in Genf, Schweiz; das lässt sich anhand der öffentlichen MX- und SPF-Einträge von taborganizer.app überprüfen. Die Proton AG ist ein schweizerisches Unternehmen und untersteht demselben schweizerischen Datenschutzrecht wie der Anbieter; sie veröffentlicht die von ihr beigezogenen Auftragsbearbeiter und deren Bearbeitungsländer in ihrer eigenen Datenschutzerklärung. E-Mail wird über das Internet transportiert und ist, abhängig von den beteiligten Parteien, möglicherweise nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Empfänger und Bekanntgabe ins Ausland
Personendaten werden nicht verkauft, nicht vermietet und nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Eine Bekanntgabe an Behörden erfolgt nur, soweit der Anbieter rechtlich dazu verpflichtet ist. Die Empfänger sind:
Netlify, Inc., Vereinigte Staaten — Hosting, Edge-Auslieferung und Plattformprotokolle. Vier Fragen werden hier getrennt beantwortet, weil sie verschiedene Antworten haben und ihre Vermischung eine falsche ergäbe.
Welches Unternehmen Empfänger ist. Die Netlify, Inc. hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten. Vertrag, Auftragsbearbeitungsvertrag und der gesellschaftsrechtliche Empfänger der Bekanntgabe sind amerikanisch; eine Bekanntgabe an Netlify ist damit eine Bekanntgabe ins Ausland.
Wo die Unterauftragsbearbeiter von Netlify nach eigener Angabe sitzen. Netlify veröffentlicht eine Liste der Unterauftragsbearbeiter, unmittelbar unten beschrieben, und jeder Eintrag darauf nennt als Standort die Vereinigten Staaten. Das ist eine Aussage über die angegebenen Standorte dieser Unternehmen, entnommen der Liste von Netlify. Es ist keine Aussage darüber, wo ein Aufruf dieser Website physisch bearbeitet wird.
Wo ein Aufruf tatsächlich zuerst bearbeitet wird. Netlify beschreibt sein Netz als globalen Edge: Websites werden auf weltweite Edge-Standorte ausgeliefert, und die Dokumentation zur dynamischen Bearbeitung am Edge sagt, dass diese am weltweiten Edge-Standort läuft, der der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer am nächsten liegt. Die Adresse Ihrer Verbindung und die Metadaten Ihrer Anfrage werden zwangsläufig von dem Edge bearbeitet, der sie empfängt, und das ist in der Regel der Ihnen nächstgelegene — für Besucherinnen und Besucher in Europa geschieht dieser erste Schritt also gewöhnlich in Europa und nicht in den Vereinigten Staaten. Netlify veröffentlicht weder eine Einzelliste seiner Netzknoten noch deren Zuordnung zu einer bestimmten Website, und der Anbieter nennt keine, die er nicht lesen kann. Der Anbieter behauptet für diese Kette daher keinen einzigen Empfängerstaat. Er stellt fest: Der gesellschaftsrechtliche Empfänger und jeder aufgeführte Standort der Unterauftragsbearbeiter liegen in den Vereinigten Staaten; die davor liegende Edge-Bearbeitung ist geografisch über Länder verteilt, die Netlify nicht einzeln veröffentlicht; und diese Einschränkung ist Netlifys veröffentlichte Position und keine Auslassung des Anbieters.
Wo die Rückmeldefunktion läuft. Die Serverless-Funktion, die das Formular für die Rückmeldung nach der Deinstallation empfängt, läuft in einer Region, die die Kundschaft auswählt. Die Dokumentation zur Funktionskonfiguration von Netlify gibt an, dass die Region konfigurierbar ist, dass eine nicht gesetzte Region auf einen dokumentierten Standardwert fällt, dass für vor dem 4. Oktober 2023 erstellte Projekte ein anderer Standardwert gelten kann und dass der geltende Wert der Konfiguration des jeweiligen Projekts zu entnehmen ist. Daraus folgt Dreierlei, und diese Erklärung nennt alle drei Punkte, statt die Lücke zwischen ihnen zu schliessen.
Erstens enthält das Repository dieser Website keine Plattform-Konfigurationsdatei und setzt keine Funktionsregion; der geltende Wert ist damit keine Tatsache des veröffentlichten Quellcodes und daraus nicht feststellbar. Zweitens ist der Wert auch nicht in dem enthalten, was die Plattform Ihnen sendet: Der Anbieter hat die Antworten der laufenden Website geprüft, und sie weisen die Plattform aus — server: Netlify, einen Netlify-Edge-Cache-Status und eine Netlify-Anfragekennung —, ohne irgendeine Funktionsregion zu nennen. Drittens veröffentlicht der Anbieter den Wert nicht als geprüft und nennt hier keine Region. Er wird den dokumentierten Standardwert nicht so darstellen, als wäre er die Antwort dieses Deployments, denn das hiesse, in einer gesetzlich vorgeschriebenen Übermittlungsangabe ein Land aufgrund eines Standardwerts zu nennen, dessen Geltung der Anbieter nicht bestätigt hat. Positiv festgehalten wird, was feststeht: Die vertragschliessende Einheit hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten, jeder Standort der aktuellen Subprozessorenliste lautet auf die Vereinigten Staaten, die unten dargelegte Übermittlungsgrundlage und die Garantien erfassen die Bearbeitung durch Netlify unabhängig vom Ort, und der der Funktion vorangehende Edge-Schritt ist geografisch über Länder verteilt, die Netlify nicht einzeln veröffentlicht. Wo die Angaben enden, sagt diese Erklärung es. Ist Ihnen wichtig, in welchem Land dieser eine Bearbeitungsschritt läuft, fragen Sie an der oben genannten Adresse; Sie erfahren dann, was das Deployment enthält.
Garantien. Netlify gibt in seinem Trust Center an, am EU–U.S. und am Swiss–U.S. Data Privacy Framework teilzunehmen. Der Auftragsbearbeitungsvertrag von Netlify sieht vor, dass eine nach der DSGVO oder der UK GDPR beschränkte Übermittlung auf Grundlage des EU–U.S. Data Privacy Framework oder seiner UK-Erweiterung erfolgt und, soweit das nicht greift, auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, wobei Modul zwei gilt, wenn die Kundin Verantwortliche ist; und dass für eine nach schweizerischem Recht geschützte Übermittlung dieselben Standardvertragsklauseln gelten, mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten als zuständiger Aufsichtsbehörde und schweizerischem Recht als anwendbarem Recht. Für das schweizerische Recht stützt sich der Anbieter auf diese Klauseln; der Bundesrat anerkennt zusätzlich einen angemessenen Schutz für Personendaten, die von Organisationen bearbeitet werden, die unter dem Swiss–U.S. Framework zertifiziert sind.
Unterauftragsbearbeiter von Netlify. Netlify zieht für Plattformbetrieb und Auslieferung weitere Auftragsbearbeiter bei und veröffentlicht die aktuelle Liste unter netlify.com/legal/subprocessors, was zum Trust Center von Netlify führt. Als der Anbieter diese Liste am 20. August 2026 abgerufen hat, enthielt sie zweiundzwanzig Einträge und nannte als Standort jedes einzelnen davon die Vereinigten Staaten. Bekanntgaben an diese Unterauftragsbearbeiter sind damit Bekanntgaben in die Vereinigten Staaten, auf der im Absatz darüber genannten Übermittlungsgrundlage. Über die Länder, in denen der Edge von Netlify einen Aufruf bearbeitet, sagt das nichts; das ist die oben getrennt beantwortete Frage.
Die Liste nennt zu jedem Eintrag eine Rolle, nicht aber, welcher Eintrag welche Kundendaten berührt. Die Rollen, die für die Auslieferung einer Website und die Bearbeitung ihrer Protokolle erheblich sind, lauten Hosting, Rechenleistung, Speicherung und Sicherung; ein weiterer Infrastrukturanbieter, genannt als Google Cloud Platform; Serverless-Computing; Datenbank, Datendienste, Data Warehousing und Business Intelligence; Protokollanalyse, Fehlerberichte und Analyse; Identitäts- und Zugriffsverwaltung; sowie Feature-Flagging. Die übrigen Einträge sind als Kundenbeziehungsverwaltung, E-Mail für Supportkorrespondenz und KI-Dienste ausgewiesen. Netlify veröffentlicht keine Aufschlüsselung, welcher Unterauftragsbearbeiter welche Kundendaten bearbeitet, und der Anbieter kann sie von aussen nicht ermitteln; er behauptet hier deshalb keine. Zu dem, was Artikel 19 Absatz 4 DSG und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO verlangen: Für die Bekanntgabe an die Netlify, Inc. und an jeden Eintrag ihrer Liste ist Empfängerstaat die Vereinigten Staaten, und die Garantie ist die oben genannte; für den verteilten Edge-Schritt sind es die Länder, in denen Netlify Edge-Standorte betreibt und die es nicht einzeln veröffentlicht, und die Garantie ist derselbe Auftragsbearbeitungsvertrag, der die Bearbeitung durch Netlify unabhängig vom Ort erfasst. Wo die Information endet, sagt diese Erklärung das, statt die Lücke mit einer Vermutung zu schliessen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Ein Eintrag für Hosting, Rechenleistung, Speicherung und Sicherung erscheint auf der Liste ohne ausgewiesenen Firmennamen; dasselbe Trust Center gibt an anderer Stelle an, dass Netlify auf Amazon Web Services und auf Google Cloud Platform betrieben wird. Und die Liste steht in Netlifys Hand. Das obige Datum ist das Datum des Abrufs durch den Anbieter; er ruft sie erneut ab, wenn diese Erklärung überprüft wird, und mindestens einmal jährlich, und ein Wechsel des Empfängerstaats ist ein Grund, diese Erklärung zu aktualisieren. Der Auftragsbearbeitungsvertrag von Netlify verpflichtet Netlify, jedem Unterauftragsbearbeiter Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die nicht weniger streng sind als die eigenen, und die Einhaltung zu überprüfen.
Proton AG, Schweiz — E-Mail. Für Nachrichten, die Sie an die veröffentlichte Adresse senden, wie oben beschrieben. Das ist keine Bekanntgabe ins Ausland.
Annahmeendpunkt — Infomaniak Network SA, Schweiz. Das Production-Deployment dieser Website sendet jeden angenommenen Rückmeldedatensatz an die Infomaniak Network SA, Rue Eugène-Marziano 25, 1227 Acacias, Schweiz, die den kChat-Arbeitsbereich des Anbieters hostet. Infomaniak handelt als Auftragsbearbeiterin nach ihren veröffentlichten Auftragsbearbeitungsbedingungen (Art. 9 DSG / Art. 28 DSGVO). Infomaniak gibt auf ihren Datenschutzseiten an, dass sie die ihr anvertrauten Daten in Rechenzentren in der Schweiz speichert, die sie selbst entwickelt und betreibt, und dass sie diese Daten nicht aus ihrer eigenen Infrastruktur heraus übermittelt. Der Anbieter hat diese Angabe am 23. August 2026 abgerufen. Eine Bekanntgabe an Infomaniak ist eine Bekanntgabe an eine Empfängerin in der Schweiz. Nach schweizerischem Recht ist das keine Bekanntgabe ins Ausland. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, ist die Schweiz ein Staat, für den die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat; die Bekanntgabe ist daher keine Übermittlung in ein Drittland ohne angemessenes Schutzniveau.
Der an diesen Arbeitsbereich übermittelte Inhalt ist der oben beschriebene Fünf-Angaben-Datensatz. Er enthält weder die Verbindungsadresse noch das signierte Token noch das versteckte Feld. Infomaniak bewahrt eine Kanalnachricht so lange auf, wie dieser gehostete Dienst sie behält, bis der Anbieter sie löscht. Nimmt der Anbieter eine Kopie, um die Rückmeldung auszuwerten, so bewahrt er diese Kopie nur so lange auf, wie sie für den Zweck der Produktverbesserung erforderlich ist, und löscht sie dann.
Verwaltete Prüfabfrage. Die Anwendung enthält weiterhin eine Anschlussstelle für eine verwaltete Prüfabfrage. Diese Erklärung nennt jeden eingesetzten Prüfanbieter und wird aktualisiert, bevor einer eingeschaltet wird. Zum Datum dieser Erklärung ist kein Prüfanbieter genannt.
Aufbewahrungsdauer
Zugriffsprotokolle. Werden vom Hosting-Anbieter für den begrenzten Zeitraum aufbewahrt, der für Betrieb, Fehlerdiagnose und Sicherheit erforderlich ist, und dann im normalen Plattformbetrieb gelöscht oder überschrieben. Der Anbieter führt keine eigene Kopie.
Rückmeldedatensätze. Auf dem Standardweg, ohne konfigurierten Annahmeendpunkt, entspricht die Lebensdauer des Datensatzes im Plattformprotokoll der oben beschriebenen Protokollaufbewahrung der Plattform — mindestens 24 Stunden und je nach Tarif bis zu 7 Tage —, und der Anbieter kann sie für einen einzelnen Eintrag weder verlängern noch verkürzen. Diese Erklärung nennt diese dokumentierte Spanne und nicht eine einzelne Zahl, weil der geltende Tarif eine Abonnementstatsache ist, die der Anbieter hier nicht veröffentlicht; die Spanne ist deren ehrliche Obergrenze. Auf dem Production-Deployment dieser Website geht der Datensatz an Infomaniak, wie oben beschrieben. Der Anbieter bewahrt jede Kopie, die er nimmt, nur so lange auf, wie sie für den Zweck der Produktverbesserung erforderlich ist, und löscht sie dann; die entsprechende kChat-Nachricht kann er ebenfalls löschen. Verlangen Sie die Löschung eines von Ihnen übermittelten Kommentars, kann der Anbieter die Kopie, die er hält, und die Nachricht in diesem Arbeitsbereich löschen. In ein Netlify-Funktionsprotokoll kann er vor Ablauf der Plattformfrist nicht eingreifen, soweit ein Datensatz noch diesen Weg genommen hat.
Zustand der Ratenbegrenzung. Die beim Rückmeldeformular beschriebenen gesalzenen Quell-Hashwerte und Übermittlungszeitstempel werden im Speicher einer Serverless-Funktionsinstanz für ein gleitendes Zeitfenster von einer Stunde gehalten, oder kürzer, wenn diese Instanz früher endet. Sie werden nie dauerhaft gespeichert, nie anderswohin kopiert und nie mit einem gespeicherten Rückmeldedatensatz verknüpft. Es gibt daher keinen Speicher, aus dem ein einzelner Eintrag auf Verlangen gelöscht werden könnte; die genannte Dauer ist ihre gesamte Lebensdauer.
E-Mail-Korrespondenz. Wird so lange aufbewahrt, wie die Angelegenheit und allfällige gesetzliche Aufbewahrungspflichten es erfordern.
Der Anbieter nennt keine feste Anzahl von Tagen, wo ein Dritter die Speicherung betreibt und keine veröffentlicht; dort gilt das oben genannte Kriterium.
Sicherheit
Die Website wird über HTTPS mit HTTP Strict Transport Security ausgeliefert. Sie sendet eine Content-Security-Policy, die Skripte und Rahmen Dritter blockiert, setzt X-Content-Type-Options, Referrer-Policy, eine restriktive Permissions-Policy sowie Beschränkungen der Frame-Ancestors und begrenzt das Absenden von Formularen auf die eigene Herkunft. Der Rückmelde-Endpunkt prüft jede Übermittlung gegen ein strenges Schema, weist unbekannte Felder ab und begrenzt die Rate. Keine Übertragung über das Internet kann als vollständig sicher garantiert werden.
Ihre Rechte
Nach schweizerischem Recht können Sie, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über Sie bearbeitet werden, und die gesetzlich vorgesehenen Informationen erhalten, einschliesslich der Empfänger und, bei einer Bekanntgabe ins Ausland, des Staates und der herangezogenen Garantie (Artikel 25 und 19 Absatz 4 DSG);
- verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden (Artikel 32 Absatz 1 DSG);
- einer Bearbeitung widersprechen, die sich auf das überwiegende Interesse des Anbieters stützt; und
- eine Klage zum Schutz Ihrer Persönlichkeit erheben, in der Sie insbesondere verlangen können, dass eine bestimmte Datenbearbeitung verboten wird, dass eine bestimmte Bekanntgabe an Dritte untersagt wird oder dass Personendaten gelöscht oder vernichtet werden; dass ein Bestreitungsvermerk angebracht wird, wenn sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt; und dass die Berichtigung, Löschung, Vernichtung, das Verbot, der Bestreitungsvermerk oder das Urteil Dritten mitgeteilt oder veröffentlicht wird (Artikel 32 Absätze 2 bis 4 DSG).
Datenherausgabe und -übertragung nach Artikel 28 DSG. Das schweizerische Recht gibt Ihnen das Recht, die von Ihnen bekanntgegebenen Personendaten in einem gängigen elektronischen Format herausverlangen zu können und ihre Übertragung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies keinen unverhältnismässigen Aufwand erfordert — kostenlos. Dieses Recht besteht, wenn der Anbieter die Daten automatisiert bearbeitet und sie entweder mit Ihrer Einwilligung oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Anbieter bearbeitet.
Der Anbieter entscheidet diese Frage nicht vorweg zu Ihren Lasten. Eine Rückmeldung sind Daten, die Sie selbst bewusst und freiwillig bekanntgeben, und sie werden automatisiert bearbeitet; ob eine bestimmte Übermittlung zugleich Ihre Einwilligung im Sinne von Artikel 28 trägt, ist nach den Umständen Ihres Begehrens zu beantworten und nicht hier durch die Bezeichnung zu erledigen, die der Anbieter seiner eigenen Rechtsgrundlage gibt. Fragen Sie, und der Anbieter prüft es und entspricht dem Begehren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zugriffsprotokolle liegen anders, und die Begründung ist wichtig, weil die naheliegende Begründung die falsche ist. Es liegt nicht daran, dass Sie sie nicht eingetippt haben: Die Verordnung hält fest, dass Daten, die der Verantwortliche über Sie und Ihr Verhalten im Rahmen der Nutzung eines Diensts oder Geräts erhoben hat, als von Ihnen bekanntgegeben gelten (Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b DSV); beobachtete Anfragedaten liegen damit innerhalb und nicht ausserhalb des Umfangs der bekanntgegebenen Daten. Es liegt auch nicht daran, dass der Anbieter keine eigene Kopie führt: Netlify hält diese Daten als Auftragsbearbeiterin für den Anbieter, und das ist eine Bearbeitung, für die der Anbieter einsteht. Was das Recht hier gewöhnlich nicht greifen lässt, ist die zweite gesetzliche Voraussetzung. Diese Daten werden auf das überwiegende Interesse des Anbieters an der Auslieferung und Sicherung der Website gestützt bearbeitet: Eine Einwilligung wird dafür nicht eingeholt, und der Anbieter hat keinen Vertrag zwischen Ihnen und ihm festgestellt, in dessen unmittelbarem Zusammenhang sie bearbeitet würden, und stützt sich auf keinen; auf dieser Grundlage fehlt die neben der automatisierten Bearbeitung erforderliche Voraussetzung von Artikel 28 in der Regel. Das ist die Position des Anbieters zum gesetzlichen Test und keine durch Erklärung zu Ihren Lasten getroffene Entscheidung; ob zwischen Ihnen und dem Anbieter ein Vertrag besteht, ist eine Frage des Vertragsschlusses, die diese Erklärung nicht entscheidet. Daten, die der Anbieter durch eigene Auswertung bereitgestellter oder beobachteter Daten erzeugen würde, sind ohnehin nicht erfasst (Artikel 20 Absatz 2 DSV). Halten Sie die Voraussetzungen für eine bestimmte Bearbeitung für erfüllt, sagen Sie es, und es wird geprüft.
Die praktische Grenze ist real und sollte Ihnen vorher bekannt sein. Ein gespeicherter Rückmeldedatensatz trägt kein Konto, keine Kennung und keine Uhrzeit — nur eine Grundkategorie, Ihren Freitext, die Sprache der Seite, eine Schemaversion und das Kalenderdatum. Der Anbieter wird deshalb oft nicht feststellen können, welcher Datensatz Ihrer ist. Alles, was Sie beisteuern können, hilft: der von Ihnen verwendete Wortlaut, die gewählte Grundkategorie, die Sprache der Seite, der Tag der Übermittlung. Lässt sich ein Datensatz Ihnen wirklich nicht zuordnen, scheitert das Begehren aus diesem Grund, und diese Erklärung sagt das, statt das Recht grundsätzlich zu verneinen.
Soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, haben Sie zusätzlich und nach ihren eigenen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit nach Artikeln 15 bis 21 sowie, soweit die Bearbeitung auf einer Einwilligung beruht, das Recht, diese jederzeit nach Artikel 7 Absatz 3 zu widerrufen, ohne dass die bereits erfolgte Bearbeitung davon berührt wird.
Nutzen Sie die oben genannte E-Mail-Adresse. Beschreiben Sie bitte, worauf sich Ihr Anliegen bezieht; ohne Anknüpfungspunkt kann der Anbieter eine Anfrage in der Regel keinem bestimmten Datensatz zuordnen, weil die hier beschriebenen Daten kein Konto und keine Kennung enthalten, über die er Sie finden könnte.
Aufsichtsbehörden und Rechtsbehelfe
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte beaufsichtigt in der Schweiz private Verantwortliche. Sie können ihm eine Datenbearbeitung anzeigen, wenn Sie meinen, sie verstosse gegen Datenschutzvorschriften. Er eröffnet eine Untersuchung, wenn genügend Anzeichen für einen Verstoss bestehen, und informiert Sie über die unternommenen Schritte und das Ergebnis einer allfälligen Untersuchung, wenn Sie die Anzeige erstattet haben (Artikel 49 DSG). Das ist ein Aufsichtsverfahren im öffentlichen Interesse: Es ist kein Verfahren, das Sie gewinnen, und der Beauftragte spricht Ihnen keinen Rechtsbehelf zu. Berichtigung, Löschung oder Vernichtung, ein Verbot der Bearbeitung oder der Bekanntgabe sowie Ansprüche auf Schadenersatz oder Genugtuung machen Sie unmittelbar gegenüber dem Anbieter und, wenn das die Sache nicht löst, vor den Zivilgerichten geltend.
Soweit die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, können Sie zusätzlich nach Artikel 77 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Wohnorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des vermuteten Verstosses einlegen, und Sie haben nach Artikel 79 ein Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf.
Kinder
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Änderungen dieser Erklärung
Diese Erklärung wird aktualisiert, wenn sich die beschriebenen Bearbeitungen, die eingesetzten Dienste oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Die aktuelle Version und ihr Gültigkeitsdatum stehen oben auf dieser Seite.