Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsziel der Tab-Organizer-Website, was bereits umgesetzt ist, was geprüft wurde, wo die bekannten Grenzen liegen und wie Sie eine Barriere melden.
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Das Barrierefreiheitsziel der Tab-Organizer-Website, was bereits umgesetzt ist, was geprüft wurde, wo die bekannten Grenzen liegen und wie Sie eine Barriere melden.
Zu English wechselnDer Anbieter möchte, dass diese Website von so vielen Menschen wie möglich genutzt werden kann, auch von Menschen, die mit der Tastatur navigieren, einen Screenreader verwenden, die Seite vergrössern oder reduzierte Bewegung benötigen.
Als Ziel gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Dieses Ziel bestimmt, wie die Website gebaut und geprüft wird. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand ehrlich: Sie ist eine Selbsteinschätzung, keine Zertifizierung, und sie behauptet keine vollständige Konformität.
Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Seiten von www.taborganizer.app.
Sie gilt nicht für die Oberfläche der Browsererweiterung Tab Organizer, die in Ihrem Browser läuft und einem eigenen Entwicklungszyklus folgt, und nicht für Ziele Dritter wie den Eintrag im Chrome Web Store oder externe Seiten, die von hier verlinkt sind. Diese liegen ausserhalb der Kontrolle des Anbieters und haben ihre eigene Position zur Barrierefreiheit.
Auf den öffentlichen Seiten ist Folgendes umgesetzt:
select, dessen option-Elemente je das lang-Attribut der Sprache tragen, zu der sie führen, damit der Optionstext in dieser Sprache angesagt wird. Auf der Seite, die nach dem Entfernen der Erweiterung angezeigt wird und auf der keine Präferenz gespeichert werden darf, besteht die Auswahl aus zwei gewöhnlichen Links; jeder Link trägt dasselbe lang-Attribut und das passende hreflang.mailto:-Link gesetzt. Das ist Absicht, damit Adressen schwerer automatisch eingesammelt werden. Gesetzestitel stehen als gewöhnlicher Text.Barrierefreiheit wird während der Entwicklung geprüft, nicht einmalig am Ende:
Wie diese Prüfung durchgesetzt wird, genau gesagt. Diese Prüfungen sind ein eigener Befehl, der bewusst gestartet werden muss, gegen eine gebaute Fassung der Website. Sie sind nicht Teil des automatisierten Tors, das Typprüfung, Linting und Unit-Tests ausführt, und dieses Repository hat keine Continuous-Integration-Strecke, die sie bei jeder Änderung ausführen würde. Ein automatisierter Barrierefreiheitsfund verhindert deshalb für sich allein keine Freigabe: Er ist eine Prüfung, die der Anbieter ausführt und auf die er reagiert, keine technische Sperre. Diese Erklärung behauptet nichts anderes.
Zwei weitere Grenzen seien klar benannt. Automatisierte Werkzeuge können nur einen Teil der Barrierefreiheitsprobleme erkennen; Kriterien, die eine Beurteilung erfordern – etwa eine sinnvolle Reihenfolge, ein klarer Linkzweck oder die Qualität eines Alternativtextes –, sind nicht vollständig maschinell prüfbar. Und die oben aufgeführten Seiten sind eine Stichprobe der Website, nicht jede Seite.
Darüber hinaus wurde die Website nicht von einer externen Fachstelle für Barrierefreiheit geprüft, nicht in einer formellen Nutzungsstudie mit Menschen mit Behinderungen getestet und trägt kein Zertifikat und kein Prüfsiegel zur Barrierefreiheit. Wenn diese Erklärung sagt, dass etwas umgesetzt ist, bezieht sich das auf die hier beschriebene Umsetzung und die hier beschriebenen Prüfungen.
Dem Anbieter ist Folgendes bekannt:
Diese Liste beruht auf der eigenen Einschätzung des Anbieters und wird ergänzt, wenn Probleme gefunden und behoben werden.
Wenn ein Teil dieser Website für Sie schwer oder nicht nutzbar ist, melden Sie das bitte. Am hilfreichsten ist eine kurze Beschreibung der Seite, was Sie tun wollten, und welches Hilfsmittel, welchen Browser und welches Betriebssystem Sie verwenden.
Der Anbieter will innerhalb weniger Arbeitstage antworten und bestätigte Barrieren so schnell beheben, wie das mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dauert die Behebung länger, erfahren Sie, was geplant ist, und – wo eine angeboten werden kann – wie Sie an dieselbe Information oder Funktion anders gelangen.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie die Sache nach den Vorschriften zur Barrierefreiheit oder zum Diskriminierungsschutz weiterverfolgen, die an Ihrem Wohnort gelten, und sich an die dafür zuständige Stelle in Ihrem Land wenden. Diese Erklärung schränkt solche Rechte nicht ein.
Diese Erklärung beruht auf der eigenen Einschätzung des Anbieters zur Website in dem Zustand, in dem sie am oben angegebenen Datum des Inkrafttretens veröffentlicht ist. Sie wird überprüft, wenn sich die Website wesentlich ändert, wenn eine Barriere gemeldet wird, und im Übrigen mindestens einmal jährlich.